Kann ich anstatt dem Mietwagen auch einen Nutzungsausfall in Anspruch nehmen?

Geändert am Di, 2 Feb, 2021 um 9:17 VORMITTAGS

Ja, das können Sie. Es gelten hierfür beim Total- und Reparaturschaden die gleichen Voraussetzungen wie beim Mietwagen. (Nutzungsausfallschaden)

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