Bekomme ich die Kosten für das Gutachten erstattet?

Geändert am Mo, 1 Feb, 2021 um 2:20 NACHMITTAGS

Ja, 

bei ganz oder teilweise unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer die Gutachter-Kosten vollständig (ganz unverschuldet), oder im Rahmen Ihrer Haftungsquote (teilweise unverschuldet).


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