Fiktive Abrechnung

Geändert am Di, 19 Jan, 2021 um 11:48 VORMITTAGS

Bei der fiktiven Abrechnung wird der Reparaturaufwand für den entstandenen Schaden von der gegnerischen Kfz-Versicherung netto an den Geschädigten ausbezahlt, ohne dass der Schaden am Kfz tatsächlich repariert wird.

Hierzu ist aber ein Gutachten bei einem Kfz-Schaden von über 1.000.- EUR nötig, oder ein Kostenvorschlag bei einem Kfz-Schaden von unter 1.000.- EUR.

Die Mehrwertsteuer wird hierbei nicht erstattet. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet wenn und soweit sie tatsächlich anfällt (Vorlage einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer).

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