Bin ich verpflichtet den Unfallschaden in einer bestimmten Kfz- Werkstatt reparieren zu lassen?

Geändert am Di, 19 Jan, 2021 um 10:11 VORMITTAGS

Generell Nein, Sie haben die freie Wahl der Kfz-Werkstatt, auch wenn der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer seine Kooperations-Kfz-Werkstatt empfiehlt.


ABER: Zu beachten ist dass sie bei Leasing- oder finanzierten Kfz durch ihren Leasing- oder Finanzierungsgeber gegebenenfalls vertraglich verpflichtet sind den Unfallschaden in einer vorgebenden Kfz-Werkstätten reparieren zu lassen.

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