Auch wenn der Verkehrsunfall von ihnen ganz- oder teilweise unverschuldet ist, haben Sie gegebenenfalls vertragliche Vorgaben an die Sie sich halten müssen.
So können Sie beispielsweise verpflichtet sein den Leasinggeber umgehend zu informieren und die Schadensreparatur in einer bestimmten durch den Leasinggeber vorgegeben Kfz-Werkstatt vornehmen zu lassen.
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