Sie können jederzeit einen unabhängigen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen, allerdings sind Sie als Auftragsgeber immer der Kostenschuldner gegenüber dem Gutachter.
Bei nicht oder Teilleistung des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer müssen Sie also die Kosten gegenüber dem Gutachter vollumfänglich oder teilweise (gemäss ihrer Haftungsquote) übernehmen.
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