Kann ich eine Reparatur am Unfall-Kfz vornehmen lassen trotz unklarer Haftungslage?

Geändert am Di, 2 Feb, 2021 um 9:24 VORMITTAGS

Sie können jederzeit einen Reparaturauftrag erteilen, allerdings sind Sie als Auftragsgeber immer der Kostenschuldner gegenüber der Kfz-Werkstatt. 


Bei nicht oder Teilleistung des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer müssen Sie also die Kosten gegenüber der Kfz-Werkstatt vollumfänglich oder teilweise (gemäss ihrer Haftungsquote) übernehmen.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren