Welche Art von Mietwagen steht mir im Rahmen des Schadensanspruches zu?

Geändert am Di, 19 Jan, 2021 um 10:27 VORMITTAGS

Die Mietwagenklasse muss der des Unfall-Kfz entsprechen, es gilt Verhältnismässigkeit zu wahren.  Das heisst wenn ihr Unfall-Kfz zur Kleinwagenklasse gehört, haben Sie keinen Anspruch auf Kostenerstattung eines Mietwagen der Luxusklasse.


Sollten Sie dennoch einen Mietwagen der Luxusklasse mieten, ist der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer berechtigt entsprechende Abzüge vorzunehmen.


Allerdings müssen sie auch keine Verschlechterung des Komforts in Kauf nehmen.

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