Die Mietwagenklasse muss der des Unfall-Kfz entsprechen, es gilt Verhältnismässigkeit zu wahren. Das heisst wenn ihr Unfall-Kfz zur Kleinwagenklasse gehört, haben Sie keinen Anspruch auf Kostenerstattung eines Mietwagen der Luxusklasse.
Sollten Sie dennoch einen Mietwagen der Luxusklasse mieten, ist der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer berechtigt entsprechende Abzüge vorzunehmen.
Allerdings müssen sie auch keine Verschlechterung des Komforts in Kauf nehmen.
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