Reparaturschaden

Geändert am Di, 19 Jan, 2021 um 11:29 VORMITTAGS

Dieser liegt dann vor wenn der Reparaturaufwand zur völligen Wiederherstellung des Kfz entsprechend dem Zustand vor dem Verkehrsunfall, geringer ist als der Wiederbeschaffungswert.

Man kann sogar im Rahmen der sogenannten Opfergrenze (130%-Regel) bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert reparieren (vorausgesetzt es wird gemäss Gutachten sach- und fachgerecht Instand gesetzt).

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren