Totalschaden

Geändert am Di, 19 Jan, 2021 um 11:31 VORMITTAGS

Dieser liegt dann vor wenn der Reparaturaufwand zur völligen Wiederherstellung des Kfz entsprechend dem Zustand vor dem Verkehrsunfall, höher ist als der Wiederbeschaffungswert (Ausnahme Opfergrenze, siehe Reparaturschaden).

Oder auch eine Reparatur unmöglich ist.

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