Im Totalschadensfall (Anschaffung Folgefahrzeug) oder auch Reparaturfall (tatsächliche Reparatur erfolgt) haben Sie einen Anspruch auf Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall (Entschädigungspauschale pro Tag) für eine begrenzte Dauer.
Es kann für einen begrenzten Zeitraum entweder ein Mietwagen in Anspruch genommen werden oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden (Beides zusammen geht nicht).
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