Kann ich Anstelle eines Mietwagens auch ein Taxi nehmen?

Geändert am Di, 2 Feb, 2021 um 9:18 VORMITTAGS

Ja, das können Sie und ist unterhalb der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 30 KM pro Tag dem Mietwagen sogar vorzuziehen.


Beachten Sie auch dass die genaue Standzeit in der Kfz-Werkstatt zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Sie haben nur Anspruch auf den Zeitraum der tatsächlichen Standzeit.


Auch müssen die Fahrten notwendig sein wie beispielsweise der Lebensmittel-Einkauf, der Weg zur Arbeit, etc. und dürfen nicht rein dem privaten Vergnügen dienen.


Ferner sollten Sie darauf achten dass Sie der Schadensminderungspflicht nachkommen.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren