Ja, das können Sie und ist unterhalb der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 30 KM pro Tag dem Mietwagen sogar vorzuziehen.
Beachten Sie auch dass die genaue Standzeit in der Kfz-Werkstatt zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Sie haben nur Anspruch auf den Zeitraum der tatsächlichen Standzeit.
Auch müssen die Fahrten notwendig sein wie beispielsweise der Lebensmittel-Einkauf, der Weg zur Arbeit, etc. und dürfen nicht rein dem privaten Vergnügen dienen.
Ferner sollten Sie darauf achten dass Sie der Schadensminderungspflicht nachkommen.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren