Ja,
Sie können völlig frei einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren