Generell Ja, grundsätzlich sind Sie der Auftraggeber und somit auch Kostenschuldner.
Aber meist können wir mit Ihrem Zutun den Verkehrsunfall so schnell regulieren, dass die Kostenerstattung durch den gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer und die Fälligkeit der Rechnungen terminlich beieinander liegen.
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