Muss ich die Kosten für Gutachten, Reparatur, Mietwagen, etc. verauslagen / vorstrecken?

Geändert am Di, 19 Jan, 2021 um 11:04 VORMITTAGS

Generell Ja, grundsätzlich sind Sie der Auftraggeber und somit auch Kostenschuldner.


Aber meist können wir mit Ihrem Zutun den Verkehrsunfall so schnell regulieren, dass die Kostenerstattung durch den gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer und die Fälligkeit der Rechnungen terminlich beieinander liegen.

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