Die Haftungsquote ist ihre prozentuale Schuldverteilung an der Verursachung des Verkehrsunfalls.
Hat der Unfallgegner zweifelsfrei zu 100% den Verkehrsunfall verursacht, ist die Haftungsquote 100 zu 0. Das heisst der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer muss zu 100% Ihren Schaden übernehmen.
Handelt es sich um einen teilweise verschuldeten Verkehrsunfall, haben Sie eine prozentuale Mitschuld an der Verursachung des Verkehrsunfalls, ist die Haftungsquote beispielsweise 50 zu 50.
>Dies bezieht sich aber nur auf die Schäden des jeweiligen Unfallgegners. Ist beispielsweise Ihnen ein Schaden von 6.000.- EUR entstanden und dem Unfallgegner von 30.000.- EUR, hat der Unfallgegner gegenüber ihrer Versicherung einen Anspruch von 15.000.- EUR und Sie von 3.000.- EUR gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer.
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