Falls der Unfallgegner gänzlich unbekannt ist, gibt es auch niemand gegenüber dem die Ansprüche geltend gemacht werden könnten.
Einzige Möglichkeit ist, falls der Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen wurde, sich an diese zu wenden und die Aushändigung des Personalienaustauschblattes zu verlangen.
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