Bei der Schadensabwicklung durch den gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer wird sich diese eher zu ihrem Nachteil gestalten.
Der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer ist daran interessiert die für ihn entstehenden Kosten durch den Verkehrsunfall möglichst gering zu halten.
Daher wird sich die Schadensabwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Vorteil des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer gestalten und somit zu Ihrem Nachteil.
Beispielsweise werden dabei oft niedrigere Reparaturkosten ermittelt, die merkantile Wertminderung bleibt unberücksichtigt und oft versuchen gegnerische Kfz -Versicherer sie auf eine ihrer Kooperations-Kfz-Werkstatt des zu verweisen.
Generell haben Sie freie Gutachterwahl, freie Kfz-Werkstattwahl, etc..
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