Welche Kosten entstehen für mich?

Geändert am Fr, 26 Feb, 2021 um 2:23 NACHMITTAGS

Für den Kunden ist die Dienstleistung bei gänzlich oder teilweise unverschuldeten Verkehrsunfällen kostenneutral*.


Dadurch, dass durch den Verkehrsunfall dem Kunden ganz- oder teilweise unverschuldet ein Schaden entstanden ist, hat er einen Anspruch auf Rechtsbeistand in der Abwicklung gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer.


Die Kanzlei kann somit ihr Honorar aus der anwaltlichen Tätigkeit gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer direkt geltend machen.


Bei Eigenverschulden bestehen keine Ansprüche gegenüber einem Dritten und es können daher auch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


* im außergerichtlichen Bereich


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