Personenschaden

Geändert am Di, 2 Feb, 2021 um 9:45 VORMITTAGS

Von einem Personenschaden spricht man wenn mindestens eine Person, unabhängig davon ob in ihrem oder dem gegnerischen Kfz, eine Verletzung davon getragen hat, welche auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.


Dies ist unabhängig der Schwere der Verletzung und der Schuldfrage.

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