Der Kfz-Sachverständige stellt als unabhängige Institution den Umfang des Schadens fest. Dazu gehören die etwaigen Reparaturkosten des Schadens der Rest- und Wiederbeschaffungswert, sowie auch die merkantile Wertminderung.
Zu beachten ist dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über den Schadensumfang und -höhe auch Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
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